Wahlen zum Pfarreirat und zum Kirchenvorstand in diesem Jahr

Wahlen zum Pfarreirat und zum Kirchenvorstand in diesem Jahr

 

„Weil uns Kirche nicht egal ist“ – so steht es auf einem der Plakate, die für den 6. und 7. November 2021 im Bistum Münster auf die anstehenden Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahlen hinweisen. Turnusgemäß werden im Kirchenvorstand alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder, das sind in Billerbeck fünf Personen, neu gewählt, die dann die 6-jährige Amtszeit vollendet haben. Auch für den Pfarreirat werden neue Mitglieder bestimmt, das werden 10 Personen sein. Eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus  Theo Rendels (Pfarreirat), Steffen Wolters (Kirchenvorstand), Diakon Thorsten Wellenkötter, Verena Ueding (Pfarreirat), Propst Hans-Bernd Serries, Ulla Kratz (Kirchenvorstand), bereitet zur Zeit die ersten Schritte für die Wahl vor.

Wer sich nicht so gut auskennt, könnte meinen, dass Wahlen in der katholischen Kirche überflüssig sind, wo die Laien doch angeblich nichts zu melden haben. Das Gegenteil ist aber der Fall: Verantwortung gemeinsam zu tragen und unser Gemeindeleben aktiv mitzugestalten ist heute und für die Zukunft wichtiger denn je; „weil wir gemeinsam Kirche sind“, wie es auf einem weiteren Plakat heißt.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrei. Mitglieder sind der Propst (er ist der Vorsitzende des KV) und die 10 gewählten Frauen und Männer der Kirchengemeinde. Hier hat also die ganze Gemeinde die Möglichkeit, an entscheiden-der Stelle Einfluss zu nehmen, auf wichtige Entscheidungen: Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, Betrieb von Kindergärten, Einstellung von Mitarbeitern, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Handwerkern und Dienstleistern. Der Kirchenvorstand schafft die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Gemeinde. Das aktive Wahlrecht kann jedes Gemeindemitglied ausüben, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr in Billerbeck wohnt; das passive Wahlrecht beginnt mit dem 21. Lebensjahr.

Auch die Frauen und Männer im Pfarreirat haben eine wichtige Aufgabe. Gemeinsam mit den Hauptamtlichen der Kirchengemeinde tragen sie die Mitverantwortung für pastoral-seelsorgliche und caritative Bereiche, indem sie alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben beraten und diskutieren. Sie fassen Beschlüsse und tragen Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander haben Pfarreiräte Anteil an der Leitung der Kirchengemeinde. Das wurde in den vergangenen Jahren z.B. sehr deutlich in der Beratung und Aufstellung eines Pastoralplanes und in der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt in unserer Gemeinde. Es geht auch um Vernetzung des kirchlichen Lebens in der Pfarrei und darüber hinaus mit den weiteren Akteuren in unserer Stadt. Den Pfarreirat können alle wählen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; das passive Wahlrecht beginnt mit dem 16. Lebensjahr.

Bedingt durch die Coronapandemie gab es Stimmen, die im Vorfeld für eine Verle-gung der Wahlen in diesem Jahr plädierten. Die Verantwortlichen des Bistums haben aber entschieden, an dem Wahltermin festzuhalten. „Auch eine Verschiebung garantiert nicht, dass die Wahlen einige Monate später besser vollzogen werden können.“, schrieb Dr. Klaus Winterkamp, Generalvikar des Bistums Münster, am 23. Februar an die Pfarreiräte und Kirchenvorstände des Bistums, 

Erstmals werden die beiden Wahlen in unserer Kirchengemeinde in Billerbeck in diesem Jahr als „Allgemeine Briefwahl“ durchgeführt. Dafür bekommen im kommenden Herbst, rechtzeitig vor dem „Wahlsonntag“, alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen per Post zugeleitet und können sich so für eine Teilnahme an der Wahl entscheiden. Die bisher in Billerbeck durchgeführte „Urnenwahl“ im Pfarrheim wird es also in unserer Gemeinde in diesem Jahr nicht geben.

Der Diözesanrat des Bistums Münster stellte auf einer Sitzung im März diesen Jahres fest, dass es mit Corona und der Kirchenkrise „nicht gerade optimal“ sei, Mitglieder für die beiden kirchlichen Laiengremien zu finden. Die Geschäftsführerin des Diözesanrates fasste allerdings überzeugend zusammen, warum man sich engagieren sollte: „Weil uns die Kirche nicht egal ist und wir die Kirche mitgestalten wollen.“ Dazu bieten sich in den beiden wichtigsten Gremien unserer Kirchengemeinde die besten Möglichkeiten. Deshalb ermutigen wir schon jetzt viele Frauen und Männer in unserer Gemeinde, zu überlegen, ob Sie sich eine Kandidatur für den Pfarreirat oder den Kirchenvorstand vorstellen können. Schön wäre es, wenn Viele darüber miteinander ins Gespräch kommen.

 

 

Pfarr- und Propsteigemeinde

St. Johannes der Täufer Billerbeck

Kirchstraße 4

48727 Billerbeck

 

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