KIRCHENVORSTAND

„Sucht zuerst sein Reich und seine Gerechtigkeit; dann wird euch alles andere dazugegeben.“ (Mt 6,33)

Der Kirchenvorstand führt die Geschäfte der Kirchengemeinde aufgrund des "Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" vom 24.Juli 1924 und des kirchlichen Rechts sowie der vom jeweiligen Bischof erlassenen Vorschriften nach innen und nach außen.

 

 

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes:

 

  • Der Kirchenvorstand hat für die örtliche Bekanntmachung der den Wirkungskreis der Kirchengemeinde betreffenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse und deren Vollzug zu sorgen;
  • die ordnungsgemäße Verwaltung und Erhaltung aller Teile des innerhalb der Kirchengemeinde befindlichen Vermögens und der Wahrung der damit verbundenen Rechte sowie dessen bestimmungsgemäße Benutzung und Verwendung zu überwachen;
  • das eigentliche Grundvermögen zu verwalten;
  • das Kassen-, Rechnungs- und Haushaltswesen zu überwachen;
  • die Ausführung der beschlossenen Baumaßnahmen zu kontrollieren;
  • die Kirchengemeinde bei allen juristischen Angelegenheiten gegenüber Behörden und    Privatpersonen zu vertreten;
  • Anordnungen des Bischöflichen Generalvikariates anzunehmen und auszuführen;
  • als Vertragspartner bei Angestellten der Kirchengemeinde alle personellen Angelegenheiten zu    regeln.
  • Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt - die Kirchenvorstandsmitglieder werden dann für sechs Jahre gewählt. Bei jeder Wahl scheidet somit die Hälfte der gewählten Mitglieder aus, womit eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet ist. Vorsitzender ist der Pfarrer der Kirchengemeinde, zur Zeit Propst Hans-Bernd Serries.

(Auf dem Foto (v.l.): Hubert Hesper, Stefan Bölte, Stephan Menke, Andreas Groll (Zentralrendantur), Julia Wiesner, Jürgen Hövener, Steffen Wolters, Irmgard Voß-Brockmann, Christian Peters, Propst Hans-Bernd Serries, Bernhard Simon, Margret Schulze Heiling.)


Ausschüsse und Zuständigkeiten im Kirchenvorstand:

 

Vorsitzender:

Propst Hans-Bernd Serries

 

stellvertr. Vorsitzende:

Irmgard Voss-Brockmann

 

Personalausschuss:

Irmgard Voß-Brockmann

Margret Schulze Heiling

 Julia Wiesener

Propst Hans-Bernd Serries

 

Finanz-/Haushaltsausschuss:

Stefan Bölte

Jürgen Hövener

Stephan Menke

Jonas Bolwin

Julia Wiesner

 

Bauausschuss:   

Stefan Bölte

Steffen Wolters

Stephan Menke

Bernhard Simon

 

Grundstücksausschuss: 

Stefan Bölte

Steffen Wolters

Hubert Hesper

Christian Peters

 

Vertreterinnen für die Kindertageseinrichtungen:

St. Johannes: Irmgard Voß-Brockmann

St. Ludgerus: Margret Schulze Heiling

St. Gerburgis: Julia Wiesner

 

Pfarrheimausschuss:  

Bernhard Simon

 

Vertreter im Pfarrgemeinderat:

Christian Peters

 

Arbeitsschutzbeauftragter:

Bernd Jacobs

 

Dienstgeberbeauftragter für Arbeitsschutz / -sicherheit:

Bernhard Simon

 

Beauftragter für den Haushalt der Kirchengemeinde:

Jonas Bolwin

Pfarr- und Propsteigemeinde

St. Johannes der Täufer Billerbeck

Kirchstraße 4

48727 Billerbeck

 

Telefon 02543 / 62 09

Telefax 02543 / 81 82

stjohannes-billerbeck@bistum-muenster.de

 

 

Öffnungszeiten im Pfarrbüro:

Montag bis Freitag:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:              14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten der Kirchen:

Unsere Kirchen sind in der Regel an jedem Tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet!