INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT ISK

„Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ (Mt 25,40)

„Augen auf! Hinsehen und Schützen!“ - Unter dieses Motto stellt das Bistum Münster seine Bestrebungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen vor sexualisierter Gewalt. Das Motto verdeutlicht bereits, dass das verstärkte Hinsehen, also das Nicht-Weg-Schauen, einen aktiven Schutz für Kinder und Jugendliche darstellen kann! 

 

Im Februar 2019 wurde für unsere Kirchengemeinde in Billerbeck eine Steuerungsgruppe zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt gegründet. Der Kreis hat ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept für die Katholische Pfarr- und Propsteigemeinde erstellt, das am 16. Dezember 2019 vom Kirchenvorstand in Kraft gesetzt wurde.

 

Dieses Schutzkonzept soll als weitere Präventionsmaßnahme zum Schutz von anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen in der katholischen Kirche neben bereits bestehenden Bemühungen, wie z.B. Präventionsschulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter verstanden werden.

 

Die katholische Kirchengemeinde Billerbeck ist sich der besonderen Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in ihren Einrichtungen bewusst. In der Präventionsordnung des Bistums Münster hat Bischof Dr. Felix Genn unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt und dokumentiert. Diese Präventionsordnung ist für uns wegweisend und handlungsleitend. Sie bildet die Grundlage für unser ISK und den Rahmen für unsere Aktivitäten in Billerbeck: 

 

Augen auf! Hinsehen …

Unser nun fertig gestelltes Schutzkonzept soll zur Achtsamkeit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen sensibilisieren. Es soll unseren Blick für grenzachtendes Verhalten schärfen und uns ermutigen, hinzuschauen und handlungsfähig zu sein.

 

… und Schützen!

Dieses Schutzkonzept dient darüber hinaus dem aktiven und vorbeugenden Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen. Daher ist es eine Orientierungshilfe, mit den beschriebenen Maßnahmen die Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt im Kindes-, Jugend- und Erwachsenen-Alter zu erkennen, ihnen vorzubeugen und im nicht erhofften Fall zum richtigen Agieren zu verhelfen. Das ISK ist für uns ein Handlungsleitfaden, den es beständig zu leben und umzusetzen gilt.

 

Damit das Schutzkonzept lebendig und praxisnah ist, haben wir möglichst viele Menschen unserer Gemeinde an seiner Erarbeitung beteiligt und dem Gespräch Raum gegeben. In besonderer Weise waren folgende Gruppierungen am Entstehungsprozess beteiligt: Der Kirchenvorstand und der Pfarreirat, das Seelsorgeteam, der Sachausschuss Jugend, die 3 katholischen Kindertageseinrichtungen, die Messdiener, die Katholische junge Gemeinde (KjG) und die Katholische Landjugend (KLJB).

 

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen vor sexualisierter Gewalt ist in unserer Pfarrei eine Selbstverständlichkeit. Als Unterstützung zur Umsetzung dieser Aufgabe beinhaltet das ISK sowohl vorbeugende Maßnahmen, als auch Prozessabläufe, wie beispielsweise im Falle eines Verdachtes vorzugehen, wer zu informieren ist und wie angemessen gehandelt werden kann.

 

Kinder und Jugendliche sind für unsere Gesellschaft und auch für die Kirche die Zukunft. Daher ist es unser oberstes Ziel, dass junge Menschen in unserer Pfarrei sich sicher bewegen und aufwachsen können. Ihre Eltern und Bezugspersonen sollen sich auf uns verlassen können.

 

Da Grenzverletzungen und Missbrauch jedweder Art sich zumeist im sozialen Nahraum und Netzwerk ereignen, geht es um ein sowohl kirchlich als auch gesamtgesellschaftlich spezifisches und dringliches Thema, mit dem Ziel, Betroffene bestmöglich zu unterstützen und die Zugänge zu Hilfestellungen und -leistungen zu optimieren.

 

Sich gemeinsam für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen einzusetzen, liegt uns am Herzen. Wir arbeiten daran, eine Grundhaltung und Kultur der Achtsamkeit im Sinne der christlichen Lehre zu etablieren und immer weiter zu verbessern. Unser ISK soll dieses fördern und das klare Signal aussenden, dass grenzverletzendes Handeln und sexualisierte Gewalt in unserer Pfarrei nicht geduldet aber auch nicht tabuisiert werden.

 

Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, die in unserer Gemeinde mit Kinder, Jugendlichen und schutzbefohlenen Personen in Kontakt kommen, werden in den nächsten Wochen ein gedrucktes Exemplar des ISK erhalten und in dem Zusammenhang aufgefordert, einen Verhaltenskodex zu unterschreiben und sich damit zu einem wertschätzenden und achtsamen Umgang zu verpflichten. Das ISK ist auch als Printversion im Pfarrbüro erhältlich.

 

Bitte klicken Sie auf den unten stehenden Link, um zu unserem institutionellen Schutzkonzept zu gelangen.

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ISK_Billerbeck_Dez_2019.pdf
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Pfarr- und Propsteigemeinde

St. Johannes der Täufer Billerbeck

Kirchstraße 4

48727 Billerbeck

 

Telefon 02543 / 62 09

Telefax 02543 / 81 82

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Öffnungszeiten im Pfarrbüro:

Montag bis Freitag:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:              14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten der Kirchen:

Unsere Kirchen sind in der Regel an jedem Tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet!