Kerzenleuchten für verstorbene Kinder

Weltweites Kerzenleuchten für verstorbene Kinder in der Johannikirche

 

Am zweiten Sonntag im Dezember findet alljährlich das „Weltweite Kerzenleuchten“ oder auch das „World Wide Candle Lighting“ statt.

 

Es ist ein Tag des besonderen Gedenkens an verstorbene Kinder.

 

Für jede Familie ist ein großes Unglück, wenn der Tod ihr ein Kind entreißt. Eltern, Großeltern und Geschwister und Freunde erleben unermessliches Leid und tiefe Trauer. Der Tod des Kindes hat eine Lücke im Familien-und Freundesgefüge entstehen lassen. Die ursprüngliche Einheit ist zerstört. Die Gemeinschaft muss sich neu formieren.

 

So werden nach der Idee des Geistlichen Simon Stephens am 2. Adventssonntag weltweit abends um 19.00 Uhr nach jeweiliger Ortszeit Kerzen in die Fenster gestellt und angezündet. Wenn wegen der Zeitverschiebung die Kerzen in einer Zeitzone erlöschen, werden sie bereits in der nächsten angezündet.

 

Auf diese Weise entsteht ein leuchtendes Flammenband, das sich um den Erdball zieht.

 

Der Tag soll Familien, die ein Kind verloren haben, gemeinsames Erinnern und Trauern im Licht des Kerzenscheins ermöglichen. Ein Licht möge ihnen für immer scheinen. Dabei spielt es keine Rolle, wieviel Zeit auch seither vergangen sein mag oder wie alt die Kinder zum Zeitpunkt ihres Todes waren.

 

Trauer verjährt nicht!

 

Auch in Billerbeck haben viele Familien ein Kind verloren. Mit diesen Familien noch einmal der Kinder zu gedenken, sie in unsere Erinnerung zu rufen und ein Licht für sie scheinen zu lassen, dazu lädt die Hospizgruppe ein. So werden am 13. Dezember 2020 um 19.00 Uhr in einer kleinen Gedenkfeier in der Johannikirche Kerzen entzündet, die dann zu Hause in die Fenster gestellt werden. Zu diesem “Weltweiten Kerzenleuchten“ laden wir herzlich ein.

 

Möge ihr Licht für immer scheinen!

 

Im Hinblick auf die derzeitige Pandemie-Situation erinnern wir an die zurzeit geltenden und wichtigen Corona-Schutz-Regelungen. Bitte tragen Sie Mund-Nasenbedeckungen, halten Sie Abstand und halten sie sich an die allgemein geltenden Hygienemaßnahmen

Pfarr- und Propsteigemeinde

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